Verhaltenskodex der Stiftung Gewaltfreie Kindheit (SGK)

(verabschiedet am 20.03.2020)

Verhaltenskodexes der SGK
Die SGK steht für zivilgesellschaftliches Engagements in Familien, Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die nebenberuflichen und ehrenamtlich Mitarbeitenden handeln verantwortungsvoll für Kinder. Wie sich daher Engagierte der SGK in bestimmten Situationen verhalten, ist in diesem Kodex definiert. Ziele des Verhaltenskodexes sind: Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der SGK zu leben und den angestrebten Handlungsrahmen für alle sichtbar zu machen.

Werte, Vision und Mission der SGK
Die SGK handelt nach den Werten Aufrichtigkeit, Transparenz, Respekt, Toleranz und Vielfalt. Die Vision der SGK ist die Förderung einer gewaltfreien Kindheit, dafür steht das gesamte Engagement der SGK. Sie handelt unabhängig und in eigener Verantwortung. Die Stiftung wirkt über Familien, Kindertageseinrichtungen und Schulen direkt an der Basis, stärkt die Handelnden, informiert, bildet weiter und unterstützt.

Geltungsbereich und Ziel des Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gilt für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der SGK. In ihm ist festgelegt, wie sich Personen der SGK in bestimmten Situationen verhalten und wie sie handeln. Die SGK kooperiert nur mit Partnern, die sich zu diesem Verhaltenskodex der SGK bekennen. Ziel des Verhaltenskodexes ist es, allen Menschen, die für und in gemeinsamen Projekten mit der SGK arbeiten, Regelungen für einheitliches Handeln an die Hand zu geben sowie Situationen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit oder die Glaubwürdigkeit der SGK in Frage stellen. Sämtliches Handeln der SGK bewegt sich auf den Grundlagen des Grundgesetzes, der Kinderrechtskonvention und dieses Verhaltenskodexes. Folgende Fragen können als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen:

  • Entspricht die Vorgehensweise allgemeinen Regeln des Rechts, insbesondere denen der Kinderrechte?
  • Entspricht die Vorgehensweise dem Grundgesetz und anderen gesetzlichen Verpflichtungen?
  • Entspricht die Vorgehensweise der satzungsgemäßen Verwendung von Spenden- und Stiftungsgeldern?
  • Entspricht die Vorgehensweise dem Verhaltenskodex der SGK?

Organisation und Struktur der SGK
Die SGK besteht aus den satzungsgemäßen Organen Stiftungssatzung, der Stifterin und dem Treuhänder, hinzu kommt ein freiwillig einberufener Beirat. Alle Personen und die aktuelle Satzung der SGK sind online veröffentlicht.

Transparenz, Wahrhaftigkeit, Sorgfalt und Wirkung
Die SGK verfügt über ein internes Controlling, um die Verwendung der Gelder im Rahmen der genehmigten und beabsichtigten Aktivitäten sicherzustellen. Die SGK verpflichtet sich, gezahlte Spendengelder so effektiv wie möglich einzusetzen. Das bedeutet unter anderem, dass die Effektivität der Ausgaben evaluiert wird, dass die operativen Verwaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden. Die SGK arbeitet mit Spendengeldern und ist den Unterstützenden gegenüber zu größtmöglicher Sorgfalt und Transparenz verpflichtet. Jährlich werden ein Jahresabschluss sowie ein Bericht über die Stiftungsarbeit veröffentlicht. Dies dient dem Nachweis, dass die zur Verfügung stehenden Gelder ausschließlich für den in der Satzung festgelegten Zweck eingesetzt werden.

Die Mitarbeitenden der SGK arbeiten gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern, politischen und wirtschaftlichen Institutionen, den Medien und der Öffentlichkeit ausschließlich mit Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. Sie achten auf eine transparente Arbeitsweise. Die SGK veröffentlicht jährlich einen wirkungsorientierten Bericht über die Stiftungsarbeit. Die SGK fördert damit die Transparenz gegenüber Spenderinnen und Spendern. Die Berichtserstattung orientiert sich am Social Reporting Standard.

Mit allen datenschutzrelevanten Informationen gehen die Mitarbeitenden im Sinne des Datenschutzgesetzes verantwortungsvoll um. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich auf Vertraulichkeit.

Kommunikation
Die Mitarbeitenden verwenden intern und extern eine wertschätzende und vielfältigkeitsbewusste Sprache. Beteiligungen an Diskussionen sind sach- und zielorientiert. Reaktionszeiten sind so schnell wie möglich. Auf Mails sollte spätestens innerhalb von acht Tagen eine Reaktion erfolgen, um den Arbeitsprozess für alle am Laufen zu halten.

Umgang mit Eigentum der SGK und Reisen
Mitarbeitende reisen auf innerdeutschen Strecken soweit möglich mit der Bahn. Telefon- oder Videokonferenzen werden, soweit möglich und sinnvoll, als umweltschonende Alternativen zu Dienstreisen genutzt. Neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende der SGK gehen verantwortlich mit dem Stiftungseigentum um. Bei allen Anschaffungen wird ein nachhaltiges und umweltbewusstes Optimum angestrebt.

Spenden und Fundraising-Regeln
Die SGK ist eine unabhängige Organisation, die das zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement im Bildungsbereich fördert. Sie finanziert ihre Arbeit durch Spenden, durch Zuwendungen von Stiftungen und durch Projektfinanzierungen. Die SGK bemüht sich weder selbst noch akzeptiert sie Spenden von der waffenproduzierenden Industrie, der Alkohol- und Tabakindustrie, von Unternehmen, die Kinderarbeit tolerieren, der Pornografie-Branche, von Unternehmen mit Verbindungen zu politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen. Die SGK nimmt weder Spenden an, die die Ziele, die eigene Unabhängigkeit, die Werte oder Integrität der Organisation beeinträchtigen könnten, noch bemüht sich die SGK selbst um solche Gelder.

Die SGK wirbt Spenden ein. Durch eine Spendenannahme werden keine Gegenleistungen eingeräumt. Über die Annahme von Spenden entscheidet die SGK. Die SGK behält sich vor, auch Spenden abzulehnen. Die SGK entspricht den Wünschen von Spendenden und Fördernden, wenn diese keine weitere Post der Körperschaft mehr erhalten wollen. Es wird ein entsprechender Vermerk in der Datenbank vorgenommen.Die Namen von Spenderinnen, Spendern und Fördernden werden nicht an Dritte verkauft, getauscht oder vermietet.

Nachfolgend beschriebenen Formen der Unterstützung sind möglich:
Anträge: Die SGK kann Anträge stellen, z.B. bei Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und politischen Institutionen, wenn dies keine unverhältnismäßigen Einschränkungen oder Bedingungen für die Verwendung der Gelder und Aktivitäten der SGK bedeutet.

Sach-, Honorar- und Dienstleistungsspenden: Die Annahme von Sachspenden (Waren, Honorare oder Dienstleistungen) von Unternehmen ist erlaubt unter der Bedingung, dass die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der SGK in allen Aktivitäten, Kampagnen und Projekten hiervon unberührt bleibt. Die Sachspenden müssen uneigennützig sein, das heißt, sie dürfen nicht für Werbezwecke eingesetzt werden oder dazu dienen, dass die SGK hierdurch den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens erhöht. Die Überlassung einer Sachspende kann entweder von der SGK oder dem Spendenden formlos bestätigt werden. Eine Quittung über den Zeit- oder tatsächlichen Wert solcher Spenden kann durch die SGK ausgestellt werden.

Jede Sachspende bedarf der Zustimmung des Vorstandes der SGK. Übersteigt der Wert der Spende 5.000 Euro, soll sie im Sinne der Transparenz im Jahresbericht veröffentlicht werden. Die Nutzung kostenloser Anzeigenwerbung (Freianzeigen) ist zulässig.

Spenden aus dem Verkauf von Produkten/Dienstleistungen
Spenden in Form von Teilerträgen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen können angenommen werden, wenn sie die Glaubwürdigkeit der SGK nicht gefährden und wenn sie von den Kunden/Spendenden direkt ausgehen. Das heißt, die Kunden/Spendenden entscheiden selbst und sind sich bewusst darüber, dass ein Teil des Kaufpreises an die SGK geht. Die betreffenden Geschäftsbedingungen müssen in einem (Lizenz)-Vertrag geregelt werden. Lotterien sind eine mögliche Einnahmequelle für die SGK. Es darf sich hierbei um Lotterien im Namen der SGK oder Dritter handeln, bei denen ein substanzieller Teil des Erlöses dem guten Zweck zufließt. Um den ethischen Standard solcher Lotterien zu gewährleisten, sollen sie von unabhängiger Stelle kontrolliert werden.

Veranstaltungen
Die Annahme von Einnahmen aus Veranstaltungen ist möglich, wenn es sich um eine Benefizveranstaltung handelt, die die SGK fördert. Die Veranstaltung darf nicht so ausgelegt sein, dass sie in erster Linie einem Unternehmen nützt und dieses begünstigt.

Finanzielle Transparenz und Spenden
Die SGK legt gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern, der Öffentlichkeit, den Medien und gesetzlichen Institutionen offen, woher die Organisation ihr Einkommen bezieht und in welchen Proportionen die jeweiligen Gelder für die verschiedenen Aktivitäten – einschließlich Fundraising – verwendet werden. Spontane Spenden ohne Zweckbindung an die SGK, die von einer spendenden Person kommen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Land hat, werden als direktes Einkommen im Empfängerland verbucht, ohne Vorteil für das Geberland.

Es werden Ressourcen für die SGK generiert. Menschen unterstützen die und kooperieren mit der SGK, um ein gewaltfreies Aufwachsen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und die Umsetzung gewaltfreier Erziehung vor Ort Wirklichkeit werden zu lassen.

Die SGK wirbt um Spenden anhand von Projekten und Kampagnen und anhand aller Herausforderungen, an deren Lösung die SGK arbeitet.

Erbschaften/Vermächtnisse
Erbschaften können zur Verwirklichung der Ziele der SGK eine wesentliche Rolle spielen. Die SGK eröffnet die Möglichkeit, sie im Nachlass zu bedenken. Die SGK folgt den ethischen Grundsätzen und Richtlinien des Fundraising-Verbandes, um sicherzustellen, dass Informationen über das Thema Erbschaften und Vermächtnisse in angemessener Art und Weise verbreitet werden.

Das Spenden eines Nachlasses ist eine persönliche Angelegenheit, und die SGK schützt die Privatsphäre der Erblassenden. Es besteht keine Notwendigkeit, die genauen Absichten eines möglichen Erblassenden zu kennen. Jegliche Angaben sind freiwillig. Über Erlassende und ihre Hintergründe wird nur berichtet, wenn sie selbst vorab oder ihre Familien die Erlaubnis dazu gegeben haben. Namen von Menschen, die die SGK in ihrem letzten Willen bedenken, werden nur bekannt gegeben, wenn dazu die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.

Wenn eine erblassende Person einen speziellen Wunsch zur Verwendung ihres Erbes geäußert hat, unternimmt die SGK im Rahmen der obigen Richtlinien jede Anstrengung, diesen Wunsch zu erfüllen.

Sponsoring – Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Ob und wie die SGK eine Sponsoring-Partnerschaft mit einem Unternehmen eingeht, ist eine Einzelfallentscheidung.

Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
Die SGK geht Allianzen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, wenn diese maßgeblich dazu beitragen, wichtige Ziele zu erreichen, das Ansehen in der Zivilgesellschaft zu stärken oder einen Beitrag für die Ziele zu leisten. Bei Zustandekommen einer solchen Allianz wird eine vertragliche Vereinbarung oder eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet, in der Zeitrahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten geregelt sind.
Das Stiftungslogo kann für gemeinsame Initiativen mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verwendet werden, solange es den Werten und der Zielsetzung der Stiftungsarbeit dient.

SGK und Medien
Die SGK richtet sich nach dem deutschen Pressekodex. Die obersten Gebote sind die Achtung der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde, eine gründliche und faire Recherche sowie die klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen.

Kontakt
Stiftung Gewaltfreie Kindheit
Allgäuer Str. 22
86391 Stadtbergen
Tel: +49 176 227 476 45